Departemenstrat der Ardennen

Vorstellung

Die Organisationsbehörde

Ca. 19 000 Schüler besitzen eine Schulbuskarte. 330 Fahrzeuge, darunter 245 Busse, legen jährlich mehr als 6 Millionen km auf ca. 270 Spezialstrecken und 49 regelmäßigen und doppeltbesetzten Linien zurück. Dieses Netz wird vervollständigt durch die SNCF und die SETAC (öffentlicher Stadtverkehr des Ballungsraumes CHARLEVILLE-MEZIERES). Dies entspricht einem Haushalt von fast 17 Millionen Euro.

Die Fahrpreisermäßigungskarte ist für Schüler von Vorschulen, Grundschulen und Gesamtschulen bestimmt, die die Karte der Schulbezirke einhalten, unter der Bedingung, dass die Entfernung zwischen dem Wohnsitz und der Bildungsanstalt oder zwischen dem Wohnsitz und der nächstgelegenen Haltestelle mindestens 3 km beträgt.

Für Gymnasiasten wird die Gebührenfreiheit auf den regelmäßigen Linien oder Spezialstrecken zum entsprechenden Gymnasium oder zum nächstgelegenen technischen Gymnasium, in welchem die befolgte Ausbildung erteilt wird, gewährleistet.

Die Internatschüler haben Anrecht auf eine Hin- und Rückfahrt in der Woche.

Den Schülern aus dem Departement Ardennen, welche außerhalb des Departements eingeschult sind, kommt ebenfalls die Transportgebührenfreiheit auf den regelmäßigen Linien zugute, wenn die befolgte Ausbildung nicht im Departement Ardennen angeboten wird und unter der Bedingung, dass die Bildungsanstalt die dem Wohnsitz naheliegendste ist (auf der Grundlage einer Erstattung der Beförderungskosten).

Die spezifischen Schulstrecken sind gegen Zahlung und je nach verfügbaren Plätzen der Öffentlichkeit zugänglich. Für nähere Informationen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem betroffenen Beförderer auf.

weiterführende Informationen

Tarife und Verkaufsstellen

Tarife

Die Tarifierung der Fahrscheine auf den regelmäßigen Linien ist eine Tarifierung nach Zonen. Die Preise liegen zwischen 1,50 € und 3 €.
Für nähere Infomationen bezüglich der verschiedenen Zonen und der ermäßigten Tarife, bitte die Webseite der RDTA befragen

weiterführende Informationen

Spezifische Dienste

Zugänglichkeit

Gemäß dem Gesetz Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 bezüglich der Rechtsgleichheit und der Chancengleichheit, der Beteiligung und des Bürgerrechts der Behinderten, ist das Leitschema für die Zugänglichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel für Behinderte oder Gehbehinderte im Dezember 2008 durch den Departementsrat der Ardennen angenommen worden. Die vorgesehenen Maßnahmen werden spätestens im Jahre 2015 umgesetzt.